Laut.fm Promostreams

 Wissenswertes über den Streamanbieter Laut.fm

Auch die Promostreams von Sunflower Promotion laufen über Laut.fm - Was das bedeutet, erklärt Laut.fm hier:

Es ist wichtig zu betonen, dass man bei laut.fm die GEMA nicht „umgeht“. Stattdessen hat laut.fm ein legales Geschäftsmodell entwickelt, das die Zahlung von GEMA- und GVL-Gebühren übernimmt, sodass Nutzer (DJs) keine eigenen Lizenzvereinbarungen mit diesen Verwertungsgesellschaften abschließen müssen. Dies ermöglicht es, legal Musik zu streamen, ohne direkt mit den komplexen rechtlichen Anforderungen der GEMA und GVL konfrontiert zu sein. Im Folgenden erkläre ich ausführlich, wie das System bei laut.fm funktioniert, welche Regeln Nutzer beachten müssen und warum es sich nicht um ein Umgehen, sondern um eine legale Nutzung handelt.

1. Was sind GEMA und GVL

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) vertritt die Urheberrechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlagen. Sie sorgt dafür, dass diese für die öffentliche Nutzung ihrer Werke (z. B. im Radio, Internet oder bei Veranstaltungen) vergütet werden. Die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) kümmert sich um die Rechte der ausübenden Künstler (z. B. Sänger, Musiker) und Plattenfirmen. Wenn man ein Webradio betreibt und urheberrechtlich geschützte Musik spielt, sind normalerweise Lizenzverträge mit beiden Organisationen erforderlich. Diese Lizenzen sind oft teuer und administrativ aufwendig, insbesondere für private oder nicht-kommerzielle Betreiber. Laut.fm löst dieses Problem für seine Nutzer durch ein zentralisiertes Lizenzmodell.

1. Wie funktioniert laut.fm?

Laut.fm ist ein sogenanntes User Generated Radio™, das es Nutzern ermöglicht, eigene Radiostationen zu erstellen und Musik zu streamen. Die Plattform übernimmt die rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen gegenüber GEMA und GVL, sodass die DJs selbst keine Gebühren zahlen oder Verträge abschließen müssen. Hier ist eine detaillierte Erklärung, wie das funktioniert:

a) Lizenzvereinbarungen von laut.fm

  • Laut.fm hat direkte Verträge mit der GEMA und GVL abgeschlossen. Diese Verträge decken die Nutzung von Musik ab, die über die Plattform gestreamt wird, egal ob sie aus dem Musikpool von laut.fm stammt oder von Nutzern hochgeladen wurde.
  • Am Ende jedes Monats meldet laut.fm genau, welche Titel wie oft gespielt wurden. Auf dieser Basis werden die GEMA- und GVL-Gebühren berechnet und von laut.fm bezahlt.
  • Diese zentrale Abwicklung macht es für Nutzer einfach, legal Musik zu streamen, ohne sich selbst um die Lizenzierung kümmern zu müssen.

b) Finanzierung durch Werbung

  • Um die Kosten für GEMA- und GVL-Gebühren sowie die Streaming-Infrastruktur zu decken, ist laut.fm ein werbefinanziertes Radio. In den Radiostationen der Nutzer werden Werbeblöcke geschaltet, maximal drei Spots pro Werbeblock, bis zu viermal pro Stunde.
  • Die Einnahmen aus der Werbung werden genutzt, um die Lizenzgebühren und technischen Kosten zu finanzieren. Nutzer zahlen daher nichts für die Nutzung der Plattform.

c) Nutzung von Musik

  • Nutzer können Musik aus zwei Quellen verwenden:
    1. Musikpool von laut.fm: Dieser enthält hauptsächlich elektronische und Indie-Musik, aber auch andere Genres. Alle Titel im Pool sind bereits lizenziert und können ohne zusätzliche Kosten genutzt werden.
    2. Eigene Musik: Nutzer dürfen MP3-Dateien von ihrer Festplatte hochladen, aber es gibt strikte Regeln (siehe Abschnitt 3).
  • Die Plattform stellt sicher, dass alle hochgeladenen Titel den rechtlichen Anforderungen entsprechen, z. B. durch korrekte Angaben zu Interpret und Titel.

d) Technische und rechtliche Infrastruktur

  • Laut.fm bietet eine benutzerfreundliche Plattform, die keine technischen Vorkenntnisse erfordert. Nutzer benötigen nur einen Internetzugang und einen Browser, um ihre Station zu verwalten.
  • Die Plattform sorgt dafür, dass die Streams den Vorgaben von GEMA und GVL entsprechen, z. B. durch die Einhaltung von Regeln wie maximal drei Titel pro Album innerhalb von drei Stunden oder keine Vorankündigung von Titeln (siehe Abschnitt 3).

3. Regeln für Nutzer bei laut.fm

Damit laut.fm legal bleibt und die Lizenzvereinbarungen mit GEMA und GVL eingehalten werden, müssen Nutzer bestimmte Vorgaben beachten. Diese Regeln stellen sicher, dass keine Urheberrechte verletzt werden und die Plattform weiterhin legal operieren kann:

a) Rechtmäßiger Erwerb der Musik

  • Hochgeladene Musik muss rechtmäßig erworben sein, z. B. durch Kauf bei Anbietern wie Amazon, iTunes oder auf CD. Titel aus illegalen Quellen (z. B. Tauschbörsen) sind verboten.
  • Nutzer müssen nachweisen können, dass sie die Musik legal besitzen, falls laut.fm oder die GEMA dies prüfen.

b) Inhaltliche Einschränkungen

  • Die hochgeladenen Tracks dürfen keine rechtswidrigen oder jugendgefährdenden Inhalte enthalten, z. B. pornografische, extremistische oder indizierte Titel.
  • Die Titel müssen offizielle Veröffentlichungen sein und korrekte Metadaten (Interpret, Songtitel) enthalten, damit laut.fm die GEMA- und GVL-Meldungen korrekt erstellen kann.

c) Programmvorgaben von GEMA und GVL

  • Laut.fm gibt die Vorgaben der GEMA und GVL an die Nutzer weiter. Dazu gehören unter anderem:
    • Keine Programmvorschau: Nutzer dürfen keine detaillierten Ankündigungen machen, welche Titel gespielt werden (z. B. keine Playlist mit genauen Titeln oder Albumnamen). Es ist erlaubt, allgemein anzukündigen, dass ein Künstler in einem Zeitraum gespielt wird.
    • Begrenzung der Titel pro Album: Innerhalb von drei Stunden dürfen maximal drei verschiedene Titel eines Albums gespielt werden, davon maximal zwei hintereinander.
    • Keine Moderation mit Titelankündigung: Künstler dürfen nur zu Illustrationszwecken erwähnt werden, nicht als Vorankündigung eines bestimmten Titels.

d) Einbindung der Streams

  • Die Streams dürfen nicht direkt auf externen Webseiten eingebettet werden, ohne dass die Wiedergabe auf laut.fm erfolgt. Früher war dies möglich, aber die GEMA stuft solche Einbindungen als Zweitnutzung ein, die separat vergütet werden müsste. Daher öffnet sich bei Klick auf einen Player ein neues Fenster oder Tab mit der laut.fm-Seite.
  • Verlinkungen auf die Streams sind erlaubt, solange sie zu laut.fm führen.

e) Verantwortung der Nutzer

  • Nutzer übertragen laut.fm ein zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den hochgeladenen Inhalten, um die rechtliche Nutzung sicherzustellen. Sie garantieren, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.
  • Bei Missbrauch (z. B. Hochladen illegaler Inhalte) haftet der Nutzer. Laut.fm kann die Station sperren oder löschen.

4. Warum ist das kein „Umgehen“ der GEMA?

Das Modell von laut.fm ist kein Umweg um die GEMA, sondern eine legale Lösung, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt:

  • Urheber werden entlohnt: Die GEMA erhält ihre Gebühren basierend auf den tatsächlichen Abspielungen, und die Urheber (Komponisten, Texter) bekommen ihre Tantiemen.
  • Künstler und Plattenfirmen profitieren: Die GVL sorgt dafür, dass ausübende Künstler und Plattenfirmen ebenfalls bezahlt werden.
  • Nutzer haben keine Kosten: Statt selbst teure Lizenzen zu kaufen, übernimmt laut.fm diese Aufgabe und finanziert sie durch Werbung.
  • Rechtskonformität: Laut.fm hält sich strikt an die Vorgaben der GEMA und GVL, z. B. durch genaue Nutzungsmeldungen und die Einhaltung von Programmregeln.

Das Geschäftsmodell ist vergleichbar mit Plattformen wie Spotify, die ebenfalls Lizenzvereinbarungen mit Verwertungsgesellschaften haben, aber anders finanziert (Spotify durch Abos, laut.fm durch Werbung).